 Rechtsbegehren Ziffer 2 auf Bezahlung eines CHF 206'995.00 übersteigenden, gerichtlich festzulegenden Betrages nebst Zins für erlittenen Erwerbsausfall;  Rechtsbegehren Ziffer 3 auf Bezahlung eines CHF 44'889.60 übersteigenden, gerichtlich festzulegenden Betrages nebst Zins für erlittenen Haushaltsschaden;  Rechtsbegehren Ziffer 4 auf Erstattung von Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten in Höhe von CHF 10'201.95 nebst Zins;  Rechtsbegehren Ziffer 5 auf Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von CHF 45'575.05 nebst Zins;