" 3. Die Beklagte habe das der Klägerin mit Datum vom 30. April 2016 ausgestellte Arbeitszeugnis wie folgt zu ändern: - Der Einleitende Satz vor den Bullet Points muss beginnen mit: "Ihre Tätigkeit als Laboratory technician….". - Im letzten Bullet Point sind die Worte "bis Ende 2013" zu streichen." -3- 1.4. Mit Duplik vom 24. Januar 2018 hielt die Beklagte am Klageantwortschluss fest. 1.5. 1.5.1. Mit einer als Klageänderung betitelten Eingabe vom 20. September 2019 stellte die Klägerin folgende Klagebegehren: