3. Das Gesuch des Beklagten um unentgeltliche Rechtspflege für das obergerichtliche Verfahren wird mit Bezug auf die Gerichtskosten zufolge Gegenstandslosigkeit von der Kontrolle abgeschrieben, im Übrigen aber gutgeheissen und MLaw Alina Enkegaard, Rechtsanwältin, Baden, zu seiner unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt. 4. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Klägerin auferlegt. 5. Die Klägerin wird verpflichtet, der unentgeltlichen Vertreterin des Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 1'023.15 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. - 11 - Zustellung an: [...]