3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. und Auslagen zu Lasten der Klägerin." 3.5. Mit Eingabe vom 28. Juli 2022 beantragte die Klägerin: " Die Anträge des 'Beklagten' vom 11.07.2022 seien unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen, sofern darauf einzutreten sei." Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Mit Hauptbegehren verlangt die Klägerin die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, mit der die Vorinstanz namentlich das klägerische Gesuch um Sistierung abwies und der Klägerin Frist zur Einreichung der Begründung der Scheidungsklage ansetzte, und deren Rückweisung an die Vorinstanz zur neuen Begründung und Entscheidung.