3. Eventualiter zu Ziffer 2 hiervor: Es sei das vorliegende Verfahren zu sistieren, bis die Vorinstanz über den Prozesskostenvorschuss des Ehegatten für das vorliegende Verfahren rechtskräftig befunden hat, wobei der Gesuchstellerin eine Frist zwecks Einreichung des entsprechenden Gesuchs anzusetzen sei. 4. Es sei der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor Obergericht die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. 5. Es seien die Akten ZSU.2022.103 sowie ZSU.2021.56 zu edieren und für prozedürlich zu erklären. Hauptbegehren