2. Der Klägerin wird zur Einreichung der Begründung der Scheidungsklage eine Frist von 20 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung angesetzt. -3- 3. [Zustellung der Eingabe der Beiständin]". 3. 3.1. Mit fristgerechter Beschwerde vom 3. Juni 2022 gegen den ihr am 27. Mai 2022 in begründeter Form zugestellten Entscheid beantragte die Klägerin: " Aufschiebende Wirkung