3.4. Zusammenfassend hat die Beklagte dem Kläger somit die Hypothekarzinsen für das Gebäude Nr. aaa ab dem 2. Quartal 2016 bis und mit dem 1. Quartal 2017 sowie die Prämien der Gebäudeversicherung für die Jahre 2015, 2016 und das 1. Quartal 2017 und damit insgesamt Fr. 26'952.00 zu bezahlen.