1. Das Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 19. Oktober 2021 sei aufzuheben und es sei wie folgt neu zu entscheiden: a) Die Klage des Berufungsgegners sei abzuweisen; b) Der Rechtsvorschlag in der Betreibung des Betreibungsamtes Q. Nr. bbb, Zahlungsbefehl vom 20.12.2017 für den Betrag von CHF 30'673.90 nebst Zins zu 5 % seit dem 19. Dezember 2017, sei zu bestätigen und die Rechtsöffnung sei zu verweigern. 2. Die aufschiebende Wirkung der Berufung sei zu bestätigen. 3. Die Kosten der Vorinstanz seien aufzuheben und neu zu berechnen und zu verlegen.