2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung des Betreibungsamtes Q., Nr. bbb, Zahlungsbefehl vom 20. Dezember 2017, wird im Betrag von Fr. 30'673.90 nebst Zins zu 5 % seit dem 19. Dezember 2017 aufgehoben. 3. Im Übrigen wird das Verfahren infolge Klagerückzug von der Kontrolle abgeschrieben. 4. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens in der Höhe von Fr. 250.00 werden der Beklagten auferlegt, sodass diese dem Kläger Fr. 250.00 direkt zu ersetzen hat. 5. Die Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 3'138.30 werden der Beklagten auferlegt.