1.5. Am 19. Oktober 2021 fand die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Muri mit Befragung der Parteien statt. Der Kläger schränkte anlässlich der Hauptverhandlung die Beträge gemäss Ziff. 1 und 2 seiner Rechtsbegehren um Fr. 131.25 auf Fr. 30'673.90 ein. 1.6. Mit Urteil vom 19. Oktober 2021 erkannte das Bezirksgericht Muri: 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Fr. 30'673.90 nebst Zins zu 5 % seit 19. Dezember 2017 zu bezahlen. -3-