1. 1.1. Der Kläger macht gegenüber der Beklagten eine Forderung auf Bezahlung der Hypothekarzinsen und Gebäudeversicherungsprämien für das Gebäude Nr. aaa, X-Strasse, Q., sowie auf Ersatz des Schadens am Anhänger Brenderup 5000 geltend. 1.2. Mit Klage vom 18. April 2019 beantragte der Kläger: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 30'805.15 nebst Zins zu 5 % seit 19.12.2017, zuzüglich Betreibungskosten, zu bezahlen.