Die Beklagte hätte sich eine faire Gerichtsverhandlung gewünscht, wo man sie auch zu Wort hätte kommen lassen. Nachdem ihre Rechtsanwältin E. das Mandat zur Unzeit niedergelegt habe, sei Gerichtspräsidentin C. auf die Wünsche des Klägers eingegangen und habe ihr Vorhaben geändert, um die Sache schnell abschliessen zu können und möglichst wenig Arbeit zu haben. Anstatt die geplante mündliche Verhandlung zu verschieben, habe sie einen zweiten Schriftenwechsel angeordnet. Nach einem zweiten Schriftenwechsel sei es für die Beklagte schwieriger geworden, sich zu wehren.