Gerichtspräsidentin C. sei durch dieses Schreiben umfassend informiert worden. Am 2. Dezember 2021 habe sie von Gerichtspräsidentin C. ein Schreiben erhalten, wonach diese die Beklagte telefonisch nicht habe erreichen können, was komisch sei, da die Nummer des Bezirksgerichts Aarau nirgends auf ihrem Handy oder ihrem Festnetz erschienen sei. Die Beklagte sei danach schwerwiegend erkrankt (u.a. an Covid), so dass sie keine schriftlichen Eingaben an das Gericht mehr habe machen können. Die Beklagte hätte sich eine faire Gerichtsverhandlung gewünscht, wo man sie auch zu Wort hätte kommen lassen.