Mit Eingabe vom 28. Oktober 2021 habe Rechtsanwalt F. dem Bezirksgericht Aarau diverse Verfahrensanträge unterbreitet, wie etwa den zweiten Schriftenwechsel schriftlich durchzuführen oder für die Beklagte einen Beistand einzusetzen (Eingabe Beklagte vom 16. Juni 2022, S. 6). Die Beklagte habe am 26. November 2021 eine Eingabe ("Replik") an das Gericht gemacht, in welcher sie die "Unrichtigkeiten mit Beilagen" berichtigt habe. Gerichtspräsidentin C. sei durch dieses Schreiben umfassend informiert worden.