Beklagter: - hypothetisches monatliches Nettoeinkommen: Fr. 5'819.00 1.3. Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten abgewiesen. 2. Das Gesuch der Klägerin um unentgeltliche Rechtspflege wird gutgeheissen. Rechtsanwalt Peter Fäs wird als unentgeltlicher Rechtsbeistand der Klägerin bestellt. 3. Das Gesuch des Beklagten um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen. Rechtsanwalt Kurt Bischofberger wird als unentgeltlicher Rechtsbeistand des Beklagten bestellt.