Gegenstand Ehescheidung; Parteientschädigung und amtliche Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Urteil vom 9. April 2020 schied das Bezirksgericht Lenzburg die Ehe der Parteien und regelte die Nebenfolgen. 2. Der Beklagte erhob am 4. Juni 2020 Berufung gegen das Urteil. 3. Mit Urteil vom 8. März 2021 (Verfahren ZOR.2020.33) erkannte das Obergericht: 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird Ziffer 2 des Urteils des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 9. April 2020 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: