8 EMRK zwar grundsätzlich auch das Erbrecht zwischen nahen Verwandten, sofern eine tatsächlich gelebte nahe Beziehung besteht (vgl. EGMR, Camp/Bourimi c. The Netherlands, 3. Oktober 2000, 28369/95 § 35; EGMR, Haas c. The Netherlands, 14. Juni 2014, 36983/97, § 37 ff.). In dieser Hinsicht ist unbestritten, dass der Kläger seit seiner Geburt bis etwa zu seinem 28. Lebensjahr keinen Kontakt zu J. hatte. Erst im Jahr 1986, als J. den Kontakt und die Beziehung zur Mutter des Klägers wiederherstellte, lernten sie sich kennen.