2.4. Mit Verfügung vom 20. August 2019 wurde das Verfahren im Einverständnis der Parteien auf die Frage der Aktivlegitimation des Klägers beschränkt. 2.5. Mit Noveneingabe vom 25. September 2020 reichte der Kläger weitere Unterlagen ein. 2.6. Mit Klageantwort vom 23. November 2020 beantragten die Beklagten die kostenfällige Abweisung der Klage. 2.7. Mit Eingabe vom 29. Januar 2021 reichten die Beklagten weitere Unterlagen zu den Akten. 2.8. Mit Replik vom 16. Februar 2021 hielt der Kläger an sämtlichen bisher gestellten Rechtsbegehren fest, ergänzte diese und reichte weitere Unterlagen zu den Akten.