1. Die Klägerin reichte am 8. April 2022 beim Bezirksgericht Baden eine Klage gegen den Beklagten ein mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag CHF 50'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 15. Juni 2021 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes R. sei aufzuheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten."