1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Muri vom 6. März 2022 wird aufgehoben und die Sache zum Eintreten auf die Klage hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit und Durchführung des weiteren Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 6'200.00 wird mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss verrechnet und zusammen mit den obergerichtlichen Parteikosten von der Vorinstanz in ihrem neuen Entscheid nach dem Ausgang des Verfahrens verlegt. Zustellung an: […] Mitteilung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)