Im Schlichtungsgesuch ist die Wohnadresse des Beklagten – in Übereinstimmung mit den Angaben im Einwohnerregister – mit «G.- Strasse, Q.» aufgeführt worden. Mit Verfügung vom 27. Mai 2020 lud der Friedensrichter die Parteien zur Schlichtungsverhandlung auf den 13. Juli 2020 vor (Berufungsbeilage 4). In der Folge beauftragte der Beklagte Rechtsanwalt Oliver Bermejo, V., mit der Wahrung seiner Interessen in vorliegender Streitsache, welcher das Friedensrichteramt aufgrund eines Terminkonflikts um Verschiebung der Schlichtungsverhandlung ersuchte (Berufungsbeilage 5).