2. 2.1. Mit Entscheid vom 6. März 2022 trat das Bezirksgericht Muri auf die Klage mangels örtlicher Zuständigkeit nicht ein und auferlegte dem Kläger die Prozesskosten in Höhe von Fr. 3'000.00. 2.2. Gegen den ihm am 14. März 2022 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 26. April 2022 Berufung und beantragte: 1. Es sei der Entscheid des Bezirksgerichts Muri, Zivilgericht, vom 6. März 2022 (OZ.2020.7 / EH) vollumfänglich aufzuheben und das Verfahren an die Vorinstanz mit der Anweisung auf die Klage einzutreten zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zulasten des Beklagten und Berufungsbeklagten.