1. 1.1. Am 24. November 2020 reichte der Kläger beim Bezirksgericht Muri gegen den Beklagten Klage mit folgenden Anträgen ein: 1. Es sei der Beklagte zu verpflichten, dem Kläger CHF 77'542.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 1. Januar 2020 zuzüglich CHF 103.30 Zahlungsbefehlskosten, zu bezahlen. 2. Es sei in der Betreibung Nr. aaa des regionalen Betreibungsamts B. der Rechtsvorschlag vom 17. Februar 2020 im Umfang von CHF 77'542.00 zuzüglich Zinsen und Kosten vollumfänglich aufzuheben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zulasten des Beklagten.