5.2. C. + D. entrichten A. + B. für die Verfahrens- und Parteikosten innert 7 Tagen seit allseitiger Unterzeichnung dieser Vergleichsvereinbarung den Betrag von pauschal CHF 2’500.00. 6. Diese Vergleichsvereinbarung wird 4-fach unterzeichnet." 2. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von Fr. 200.00 werden den Klägern auferlegt und mit dem von diesen geleisteten Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 300.00 verrechnet (Art. 111 Abs. 1 ZPO). Die Differenz von Fr. 100.00 wird den Klägern zurückerstattet. 2. Die Gerichtsgebühr für das Berufungsverfahren wird auf die Staatskasse genommen.