3.5. Die restanzlichen CHF 66’000.00 werden durch A. + B. weiterhin mit monatlich CHF 1’000.00 amortisiert. Mit der vollständigen Zahlung der CHF 66’000.00 sind die Parteien gegenseitig per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt. 4.1. Mit allseitiger Unterzeichnung dieser Vergleichsvereinbarung beantragen A. + B. beim Friedensrichteramt Kreis VIII innert 7 Tagen die Abschreibung (Beendigung) des laufenden Verfahrens.