4.1 auch festgehalten, dass mit allseitiger Unterzeichnung die Kläger innert 7 Tagen die Abschreibung des Schlichtungsverfahrens beantragen sollen, womit unter Berücksichtigung des Inhalts des Vergleichs, der vollumfänglich im Sinne der Kläger ausfiel, lediglich eine vergleichsweise Einigung gemeint gewesen sein konnte. Diese Absicht bestätigten auch die Beklagten mit ihrer Eingabe vom 19. Juni 2022 im vorliegenden Berufungsverfahren.