75 Abs. 1 BGG. Analog zur Rechtsprechung in AGVE 2013 Nr. 70 sei mittels Füllung einer entsprechenden Gesetzeslücke im EG ZPO auf die Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Rechtsmittelentscheide gegen Entscheide der Friedensrichter zu schliessen. -4-