2. 2.1. Die Kläger erhoben gegen diese ihnen am 25. Mai 2022 zugestellte Verfügung am 4. Juni 2022 "Berufung (evtl. Beschwerde)" beim Bezirksgericht Brugg mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Friedensrichteramtes Kreis VIII vom 23.05.2022, Ver- fahrens-Nummer 2022-005-1136, sei aufzuheben. 2. Das vorinstanzliche Verfahren sei zufolge Vergleichs als erledigt abzuschreiben. -3- 3. Eventuell sei die Streitsache zuständigkeitshalber an das Obergericht Aargau zu überweisen.