monatliches Nettoeinkommen von Fr. 5'350.00 entnehmen. Allerdings liegen für die Höhe des Lohns beim AA. lediglich der Lohnausweis 2021 für knapp vier Monate vor. Überdies erweckt der als Berufungsantwortbeilage 5 eingereichte Lohnausweis 2021 der P. AG den Anschein, dass der Kläger bei der P. AG zwischenzeitlich eine Lohnerhöhung erhielt (Nettolohn 2021 von Fr. 57'794.00 im Vergleich zum Nettolohn 2020 von Fr. 60'325.00 [vgl. angefochtener Entscheid E. 9.4.1] und unter Berücksichtigung einer Pensumsreduktion von 20 % ab September 2021 [Berufungsantwortbeilage 6]), sodass es angebracht ist, mit den Parteien und der Vorinstanz auf ein klägerisches Einkommen von Fr. 5'370.00 abzustellen.