5.3.2.7. Besuchsrechtskosten Seit April 2022 fährt die Beklagte jeden Samstag nach Zürich, BBT Entlisberg, um die begleiteten Besuchstermine mit N. und M. wahrzunehmen (Berufung S. 23). Zur Ausübung dieses Besuchsrechts macht die Beklagte Kosten von Fr. 160.00 geltend (Berufung S. 22; Anschlussberufungsantwort S. 16).