26 ELV umfasst die Region 1 die fünf Grosszentren Bern, Zürich, Basel, Genf und Lausanne, die Region 2 umfasst die Gemeinden «städtisch» und «intermediär», die Region 3 die Gemeinden der Kategorie «ländlich». Die Gemeinde R. gehört zur Region 2, sodass für die Beklagte als alleinstehende Person grundsätzlich ein Mietzins von maximal Fr. 1'325.00 bzw. für die Zeit des Zusammenwohnens mit O. von maximal Fr. 1'575.00 - 18 -