Eventualantrag: Sollte weniger Unterhalt für die Kinder als in Ziff. 7. beantragt gesprochen werden, so ist der Kläger zu nachehelichem Unterhalt in der Höhe der Differenz zu verpflichten. 2. Eventualantrag Bei Obhutszuteilung der gemeinsamen Kinder an den Berufungsbeklagten im Berufungsverfahren vor Obergericht sei der Entscheid des Bezirksgerichts Muri vom 14. Juni 2021 in Ziffern 7. und 9. aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 7. Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht in der Lage ist Unterhalt an die beiden gemeinsamen Kinder zu bezahlen.