10. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer 7.1 des Urteilsdispositivs basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise per Mai 2021 mit 101 Punkten (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst, erstmals auf den 1. Januar 2022, es sei denn, der Unterhaltschuldner beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat und die Indexanpassung daher nur in entsprechend reduziertem Umfang möglich ist.