Der Aufgabenbereich umfasst die Wahrung und Wohl des Betroffenen sowie insbesondere: - Begleitung und Beratung der Eltern in der Erziehung - Aufbau einer dem Kindswohl förderlichen Zusammenarbeit der Eltern - Begleitung, Organisation und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Obhutswechsel - Unterstützung bei der durch den Obhutswechsel bedingten neuen Rollenfindung als Mutter und Vater - Anleitung und Unterstützung (bei Bedarf mit Vor- und Nachbesprechung) im Zusammenhang mit dem persönlichen Verkehr - Funktion der Ansprechperson bei Fragen des Betroffenen sowie der Eltern, Schule und Institutionen