3. Die Teilkonvention vom 21. November 2019 wird mit folgendem Wortlaut richterlich genehmigt: […] 3. Die Parteien beantragen, die während der Ehe angesparten Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge hälftig zu teilen. Die Pensionskasse von A. sei anzuweisen, den Betrag von Fr. 12'830.10 auf ein Freizügigkeitskonto von B. zu überweisen.