a) der Entscheidgebühr für den mot. Entscheid von Fr. 6'400.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 123.40 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 474.00 Total Fr. 6'997.40 Die Gerichtskosten werden dem Kläger und Widerbeklagten zu 2/3 mit Fr. 4'664.95 und der Beklagten zu 1/3 mit Fr. 2'332.45 auferlegt.