1. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 7. Dezember 2021 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte und Widerklägerin verpflichtet, dem Kläger und Widerbeklagten folgende Beträge zu bezahlen: - Fr. 4'506.00 nebst Zins zu 5% seit 01.12.2019 (nicht erfasste Tagesarbeitszeit) - Fr. 5'657.30 nebst Zins zu 5% seit 01.12.2019 (25 Ferientage) - Fr. 1'828.55 nebst Zins zu 5% seit 01.12.2019 (53.3 Überstunden) - Fr. 1'558.60 nebst Zins zu 5% seit 01.12.2019 (Krankentaggeld)