Bei einem Grundlohn von Fr. 5'550.00 ergibt sich ein Tageslohn von Fr. 255.15 brutto (Fr. 5'550.00 / 21.75), was für 25 Tage einen Bruttolohn von Fr. 6'378.75 ergibt. Davon sind Abzüge von 9.31% für AHV/IV/EO, ALV, Krankentaggeld, NBU und BVG (vgl. KB 29) sowie 2% für den Arbeitnehmerbeitrag gemäss Art. 8 Abs. 1 des allgemeinverbindlich erklärten GAV FAR (Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe, Verlängerung und Änderung vom 29. Januar 2019, BBl 2019 1891) vorzunehmen, woraus ein Ferienlohnanspruch von Fr. 5'657.30 netto resultiert. Abzüglich der - 16 -