Der Lohnanspruch des Klägers für 25 Ferientage ist demnach anhand des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. November 2019 zu bezahlenden Nettolohns zu berechnen. Bei einem Grundlohn von Fr. 5'550.00 ergibt sich ein Tageslohn von Fr. 255.15 brutto (Fr. 5'550.00 / 21.75), was für 25 Tage einen Bruttolohn von Fr. 6'378.75 ergibt.