Sie werden mit den Vorschüssen des Klägers und Widerbeklagten von Fr. 3'454.00 und der Beklagten und Widerklägerin von Fr. 4'290.00 verrechnet, so dass die Beklagte und Widerklägerin dem Kläger und Widerbeklagten CHF 374.95 direkt zu ersetzen hat. Die Restanz des Kostenvorschusses von Fr. 746.60 wird dem Kläger und Widerbeklagten nach Rechtskraft zurückerstattet. 5. Die Beklagte und Widerklägerin wird verpflichtet, dem Kläger und Widerbeklagten an dessen richterlich festgesetzten Kostennote von total 13'570 (inkl. MWST) 1/3, mithin CHF 4'523.35, zu bezahlen.