4. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr für den mot. Entscheid von Fr. 6'400.00 -5- b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 123.40 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 474.00 Total Fr. 6'997.40 Die Gerichtskosten werden der Beklagten und Widerklägerin zu 2/3 mit CHF 4'664.95 und dem Kläger und Widerbeklagten zu 1/3 mit CHF 2'332.45 und auferlegt.