Die Restanz des Kostenvorschusses von Fr. 746.60 wird der Beklagten und Widerklägerin nach Rechtskraft zurückerstattet. 5. Der Kläger und Widerbeklagte wird verpflichtet, der Beklagten und Widerklägerin an deren richterlich festgesetzten Kostennote von total Fr. 11'358.60 (inkl. MwSt.) 7/10, mithin Fr. 7'951.00, zu bezahlen. 2. 2.1. Der Kläger erhob am 29. März 2022 Berufung gegen das ihm am 7. März 2022 zugestellte begründete Urteil und beantragte: 1. In Gutheissung der Berufung sei der angefochtene Entscheid wie folgt neu zu fassen: