c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 474.00 Total Fr. 6'997.40 Die Gerichtskosten werden dem Kläger und Widerbeklagten zu 17/20 mit Fr. 5'947.80 und der Beklagten zu 3/20 mit Fr. 1'049.60 auferlegt. Sie werden mit den Vorschüssen des Klägers und Widerbeklagten von Fr. 3'454.00 und der Beklagten und Widerklägerin von Fr. 4'290.00 verrechnet, so dass der Kläger und Widerbeklagte der Beklagten und Widerklägerin Fr. 2'493.80 direkt zu ersetzen hat.