Der Kläger bezifferte seine Forderung für Nacht- und Sonntagsarbeit in der Folge mit Fr. 4'500.00 netto zuzüglich 5% Verzugszins seit dem 1. Dezember 2019 und die Parteien hielten ihre Schlussvorträge. 1.7. Mit Urteil vom 7. Dezember 2021 erkannte das Bezirksgericht Bremgarten, Arbeitsgericht: 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte und Widerklägerin verpflichtet, dem Kläger und Widerbeklagten folgende Beträge zu bezahlen: