1.4. Mit Replik und Widerklageantwort vom 12. April 2021 hielt der Kläger an seinen Anträgen fest und beantragte die Abweisung der Widerklage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. 1.5. Mit Duplik und Widerklagereplik vom 10. Juni 2021 hielt die Beklagte an ihren Anträgen fest. 1.6. Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 7. Dezember 2021 erstattete der Kläger die Widerklageduplik und beantragte die Abweisung der Widerklage, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Danach wurden die Parteien (C. für die Beklagte) sowie die Zeugen D., E. und F. befragt.