Weiter sichert der Beklagte zu, dass sämtliche Rechnungen betreffend diese Liegenschaft, welche ihm bis und mit 13. August 2021 zugestellt wurden, von ihm effektiv bezahlt worden sind (so Protokoll der Verhandlung vor BG Baden vom 13. August 2021, S. 11 f.). - 10 - b) Sämtliche mit der Übertragung verbundenen Kosten, Gebühren, Abgaben, sowie eine allfällige Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer (auch allfällig aufgeschobene) sowie eine allfällige Strafzahlung für die Ablösung der bestehenden Hypothek bei der L. übernimmt die Klägerin c) Jede Gewährspflicht und Sachmängel werden ausdrücklich wegbedungen.