12. 12.1. Die im Alleineigentum des Beklagten stehende Liegenschaft, GB S., Nr. […], E-GRID: CH […], wird der Klägerin unter Entlassung aus der Solidarhaft des Beklagten zu Alleineigentum übertragen und es wird um entsprechende Anweisung des Grundbuchamts U. ersucht.