D. hat per 01.11.2021 Anspruch auf eine Kapitalabfindung von CHF 21'155.00 gegenüber der Klägerin. Die Kapitalabfindung reduziert sich monatlich um den festgelegten -9- Unterhaltsbeitrag von B. gemäss Ziffer 6.1 des Entscheiddispositivs des Entscheids vom 01. November 2021 des Präsidiums des Familiengerichts Baden.