Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden hat am 1. November 2021 folgendes Urteil gefällt (gemäss Vergleich aufzuhebende und zu ändernde Punkte in kursiv): 1. In Gutheissung der Klage wird die am tt.mm.jjjj vor dem Zivilstandsamt Q. geschlossene Ehe der Parteien gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden. 2. Die elterliche Sorge über die Kinder C., geb. tt.mm.jjjj und D., geb. tt.mm.jjjj, wird den Parteien über die Scheidung hinaus gemeinsam belassen. Die Söhne C. und D. werden unter die Obhut der Klägerin gestellt.