4. Mit Eheschutzentscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg vom 6. Februar 2019 wurden die Kinder E. und F. unter die Obhut der Beklagten gestellt. Der Kläger wurde für berechtigt erklärt, F. jeweils montags und donnerstags von 06:50 Uhr bis 20:00 Uhr sowie jeden zweiten Samstag von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen, sowie jährlich in Begleitung einer erwachsenen Person vier Wochen Ferien mit ihm zu verbringen. Für beide Kinder wurde eine Beistandschaft errichtet. -3- 5. 5.1. Am 12. August 2021 fand vor dem Bezirksgericht Lenzburg die Hauptverhandlung mit Zeugen- und Parteibefragung statt.